Lessing-Oberschule Schkeuditz
Miteinander - Füreinander
Hausordnung
Die Hausordnung als PDF zum herunterladen und studieren.
Hausordnung der Lessing-Oberschule Schkeuditz.pdf (37.17KB)
Hausordnung
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Hausordnung der Lessing-Oberschule Schkeuditz 

1. Allgemeine Grundsätze

  • Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft hat sich so zu verhalten, dass andere weder verletzt, gefährdet, gestört oder behindert werden.
  • Die Lessing-Oberschule steht für ein gewaltfreies, demokratisches Miteinander und die Achtung der Menschenwürde unabhängig von Nationalität, sozialer Herkunft, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung. Das heißt, dass rassistische, antisemitische, diskriminierende Erscheinungsformen ausgedrückt durch Kleidung, Symbole, Sprüche und/oder Musik an unserer Schule keinen Platz haben.
  • An unserer Schule verhält man sich rücksichtsvoll und höflich gegenüber Mitschülern und Lehrern. 

 2. Ablauf des Unterrichtstages 

  • Der Einlass ins Schulgebäude zur 1. Stunde erfolgt 7.20 Uhr. Zu den weiteren Stunden erfolgt der Einlass mit Pausenbeginn.
  • Alle Jacken sind in die dafür vorgesehenen Garderobenschränke zu bringen.
  • Mit dem Klingelzeichen ist die Unterrichtsbereitschaft hergestellt. Bei eventueller Abwesenheit des Lehrers verhalten sich die Schüler ruhig und der Klassensprecher informiert nach 5 Minuten die Schulleitung.
  • Toiletten werden in den Pausen aufgesucht.
  • Die 10-Minuten-Pausen dienen dem Wechsel der Räume und der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Zu den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Der Schulhof ist der Bereich, in dem die Schüler von der Aufsicht gesehen werden können.
  • Das Betreten der Schule erfolgt während der Hofpausen ausschließlich über den Schulhof, der Einlass über den Haupteingang ist nicht möglich.
  • Für Schüler der Klassen mit Freistunden gilt: Bei Verlassen des Schulgeländes gilt kein Versicherungsschutz durch die Schule. Jeder Schüler verhält sich den gesetzlichen Bestimmungen und den allgemeinen Verhaltensregeln entsprechend. Die Belehrungen dafür sind zu beachten.
  • Ansonsten ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit untersagt.
  • Im Unterricht wird kein Kaugummi gekaut und nichts gegessen. Das Trinken ist nur mit  Erlaubnis des Lehrers gestattet. 

 3. Ordnung und Sicherheit

  • Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst, der für das Reinigen der Wandtafel und die Sauberkeit der Unterrichtsräume nach der letzten Unterrichtsstunde zuständig ist. Für die Ordnung am eigenen Platz ist jeder Schüler selbst verantwortlich.
  • Beim Betreten des Schulgeländes (einschließlich Schulhof) werden Handys, Smartphones, Spielkonsolen,  MP3-Player und vergleichbare elektronische Geräte abgeschaltet. Das Tragen und Benutzen von Kopfhörern ist nicht gestattet.
  • Das Handy/ Smartphone darf nur für Unterrichtszwecke mit ausdrücklicher Erlaubnis des unterrichtenden Fachlehrers genutzt werden.
    Hält sich ein Schüler nicht an diese Regel, wird das Handy eingezogen und bis zum Abholen durch die Eltern im Sekretariat aufbewahrt.
  • Auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten.
  • Das Mitbringen, der Konsum und die Weitergabe aller Drogen einschließlich Alkohol, Energydrinks und Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Verboten ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen sowie Streichhölzern, Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern.
  • Wer Schuleigentum oder das persönliche Eigentum anderer beschädigt, muss für die Schäden aufkommen.
  • Das Tragen von Mützen und Kapuzen ist im Schulhaus nicht gestattet.
  • Bei Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen gibt es keinen Schadensersatz.
  • Unfälle müssen sofort im Sekretariat oder bei einem Lehrer gemeldet werden. Nach dem Besuch des Durchgangsarztes ist der Arztbericht innerhalb von 3 Tagen abzugeben.
  • Besucher der Schule melden sich im Sekretariat. Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude ohne vorherige Anmeldung untersagt.

J. Hünecke

Schulleiter, Vorsitzender der Schulkonferenz                                                                                           (gültig ab 18.09.2019)